
Das Bundesjustizministerium erwägt eine Lockerung der Berichtspflicht für börsennotierte Firmen in Schieflage.
Bedingung soll dann aber sein, sich für ein frühzeitiges Sanierungsverfahren zu entscheiden.
„Diskretion ist die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Verfahrens“, sagte Ministerialrat Klaus Wimmer, der im Justizministerium die Abteilung Insolvenzrecht leitet, auf der FTD-Konferenz Restrukturierung.
Bei einer Schieflage darauf zu bestehen, dass die Unternehmen sämtliche kursrelevante Tatsachen unverzüglich offenlegen müssten,
würde dem Prozess schaden.
Das Ministerium arbeitet derzeit an einer Reform des deutschen Insolvenzrechts.
Ein wichtiges Ziel ist dabei, den Unternehmen einen Anreiz zu bieten, früh genug eine Sanierung anzugehen.
Denn nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sehen noch zu viele Unternehmen die Insolvenz als ein Stigma.
Bis zum Herbst wollen Wimmer und seinTeam die Details eines Verfahrens ausgearbeitet haben, das der Insolvenz vorgeschaltet ist und außergerichtlich in absoluter Vertraulichkeit stattfindensoll.
Einer der Vorteile dieses Verfahrens st, dass dem Management des Unternehmens kein Verwalter vor die Nasegesetzt wird, wie es bei einer Insolvenzder Fall ist. Würde die Ad-hoc-Pflicht bei vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahre nausgesetzt, hieße das konkret, dass das börsennotierte Unternehmen seine Aktionäre über die Maßnahme nichtinformieren müsste.
Quelle: Financial Times 19.04.2010
Deutscher Insolvenz Assekuranz-Verband e.V.
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