
Versicherungsschutz in Insolvenzverfahren - Wissen schützt vor Haftung
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Text:
Versicherungsschutz im Insolvenzverfahren
Wissen schützt vor Haftung
1. Sie übernehmen als Insolvenzverwalter die Geschäftsführung des insolventen Betriebes. Im Verwaltungsgebäude befi ndet sich ein elektrischer Fahrstuhl.
Frage: Gehört der Fahrstuhl zum Gebäude und ist entsprechend mitversichert?
2. Sie kündigen als Insolvenzverwalter die Betriebshaftpfl icht des insolventen Betriebes (z.B. Automobilzulieferer), weil keine Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt wird. Drei Wochen später meldet sich ein Kunde wegen des Mangels an einem früher gelieferten Produkt.
Frage: Besteht Versicherungsschutz?
3. Der Arbeitnehmer hat bei einer durch den Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO, sofern unverfallbare Anwartschaften erworben wurden.
Frage: Trifft das in jedem Fall zu?
Kann durch den „Unverfallbarkeitsquotient“ verwertbare Masse entstehen?
Wissen schützt vor Haftung
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Deutscher Insolvenz Assekuranz-Verband e.V.
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